Unsere Serviceleistungen
Sie möchten sich vergrößern und benötigen die perfekt für Sie abgestimmte Anlage? Es stehen für alle Kranarten umfangreiche Ausstattungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Hier sind einige Beispiele:
Funkfernsteuerung, Endschalter für Katz- und Kranfahrt, Umfahrsteuerung bei Hindernissen im Arbeitsbereich, Betriebsstundenzähler, Zusammenfahrsicherung bei mehreren Kranen auf einer Bahn.
Sprechen Sie uns gerne gezielt an.
Wir sind in der Lage auch ältere Komponenten zu liefern.
Komponenten
Wir verfügen über ein großes Portfolio verschiedenster Hersteller. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung können wir Sie optimal beraten und versorgen.
Zu allen großen Herstellern halten wir Verbindungen aufrecht, die es uns ermöglichen, sofort auf das entsprechende Ersatzteil zurückzugreifen und schnell lieferfähig zu sein.
Sprechen Sie bei Fragen auch gerne direkt mit den Servicetechnikern vor Ort.
UVV-Prüfung
Die UVV – Prüfung schützt Ihre Mitarbeiter. Darüber hinaus haben Sie aber auch praktische und wirtschaftliche Vorteile durch die wiederkehrenden Kontrollen. Denken Sie bitte daran, dass bei Nichteinhalten der Fristen die Versicherung ggf. nicht zahlt und Sie zum anderen persönlich haftbar gemacht werden.
UVV-Wartung
Wir führen die jährlich vorgeschriebene Überprüfung der Krananlagen nach DGUV V52 §26 für Sie durch. Unsere Mitarbeiter werden kontinuierlich geschult und sind somit immer auf dem neuesten Stand der Vorschriften und Richtlinien. Selbstverständlich unterstützen wir auch bei der SWP Berechnung, mit der ermittelt wird, wie lange ein sicherer Betrieb Ihrer Anlage gewährleistet ist.
DGUV V3 Prüfung
Die DGUV V3 ist eine anerkannte und vorgeschriebene Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Die Prüfung besteht aus Sicht- und Funktionsprüfungen sowie aus mehreren elektrischen Messungen und der Erstellung eines Prüfprotokolls. Sie wird ausschließlich durch geschulte Elektrofachkräfte durchgeführt und muss mindestens alle 4 Jahre wiederholt werden.
Reparatur
Auch der beste Kran kommt nicht ohne Reparaturen aus. Bei Störungen können Sie uns im Tagesgeschäft unter der Nummer 06083 – 32 99 843 erreichen. Wir reparieren fachmännisch, zuverlässig und zeitlich flexibel Ihre Anlagen.
Störung
Kranservice Opl ist vor Ort, wenn es nötig wird – ganz gleich ob nach der Wartung oder ein plötzlicher Schaden das Tagesgeschäft beeinträchtigt. Wir reparieren ausschließlich mit original Ersatzteilen und nach Herstellerangaben.
Gefährdungsbeurteilung
Nach der Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz und DGUV V1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen im Unternehmen zu beurteilen und erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. Lt. Betriebssicherheitsverordnung §3 Absatz 3 darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigem Personal durchgeführt werden. Sollten Sie über diese Kenntnisse nicht verfügen, bieten wir gerne unsere kompetente Unterstützung an.
Umrüstung
Sie wollen ihre bestehende Anlage funktionell erweitern oder auf den aktuellen Stand der Technik bringen, z. B. mit einer Funksteuerung oder Überlastsicherung?
Kein Problem, wir erstellen Ihnen unverbindlich ein Angebot über Ersatzteile, Arbeitsstunden und die notwendige Erstabnahme.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung vom 01.06.2015 muss eine Gefährdungsbeurteilung zum Kran erstellt werden. Hierbei verfällt der Bestandsschutz für Krananlagen. Daher empfehlen wir, die Nachrüstung der Hubwerke mit einer Überlastsicherung
Prüfung Tore
Wir sind auch im Besitz der Zertifikate zur Prüfung von Türen und Toren. Unsere Servicetechniker übernehmen gerne im Zuge der Kranprüfung diese Aufgabe und dokumentieren das Ergebnis für Sie auf einem Prüfbericht.
Montagen
Trotz der exzellenten Wartung durch Kranservice Opl ist es nicht wirtschaftlich den Kran zu reparieren oder umzurüsten? Gerne besprechen und beraten wir herstellerunabhängig und leiten an den uns bekannten zuständigen Vertrieb. Auf Basis unserer jahrelangen Erfahrung bieten wir sichere und dennoch zügige Montageleistungen. Die Inbetriebnahme, Übergabe und Einweisung der Kunden gehören selbstverständlich dazu.
Gestellung Prüfgewichte
Laut DGUV Grundsatz 309-001 ist eine Lastprobe bei der jährlichen UVV-Prüfung vorgeschrieben. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot über die Gestellung der erforderlichen Prüflasten.
Erstabnahme Sachverständiger
Der von den Berufsgenossenschaft ermächtigter Sachverständiger muss die Prüfung übernehmen und entsprechend zertifizieren.
Dazu gehört auch der Eintrag in das Kranprüfbuch.
Diese Aufgabe können wir in Ihrem Auftrag übernehmen. Abnahme von Krananlagen nach BetrSichV/DGUV 52 § 25 Abs. 1 (Einträgerlaufkatzen, Säulen- und Wanddrehkrane, Hänge- und Deckenkrane, Brückenkrane, Portalkrane)
Kein Prüfbuch vorhanden?
Um die korrekte Prüfung am Kran durchführen und dokumentieren zu können, ist ein Prüfbuch erforderlich.
Es muss für jeden Kran ein eigenes Prüfbuch vorhanden sein.
Auf Anfrage erstellen wir gerne ein Ersatzprüfbuch.
Prüfbuch erstellen
Prüfung Lastaufnahmemittel
Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel müssen laut DGUV 100 – 500 durch eine befähigte Person geprüft werden.
Unsere Servicetechniker übernehmen gerne im Zuge der Kranprüfung diese Aufgabe und dokumentieren das Ergebnis für Sie auf einem Prüfbericht.
Kranführerschein / Kranführerausbildung für flurbediente Krane
In Deutschland dürfen nur ausgebildete Kranführer eine Krananlage steuern (vgl. DGUV V52 – §29, DGUV G 309-003). Die Ausbildungspflicht besteht unabhängig von der Tragfähigkeit und der Bauart des Kranes.
Wir bilden Sie und Ihre Mitarbeiter aus.
Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer den Kranführerschein nach DGUV V52 – §29, DGUV G 309-003.
Kranführerausbildung
Jährliche Unterweisung Kranführer
Jährliche Unterweisung Kranführer
Alle Unternehmer sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten der Unfallverhütung mindestens einmal jährlich zu unterweisen.
Durch diese sich wiederholende Sensibilisierung des Personals wird die Anzahl der Arbeitsunfälle minimiert. Wir vermittelt Ihnen im Rahmen der jährlichen Unterweisung alle relevanten Themen, die die Arbeit in Ihrem Unternehmen und damit an Ihrem Arbeitsplatz sicherer macht.
Prüfung und Reparatur Demag Seiltrommelbremse (2. Bremse)
Die Seiltrommelbremse ist eine zusätzliche Sicherheitseinrichtung für das Demag Hubwerk die beim Versagen der Antriebskette „Motor bis Seiltrommel“ einen Lastabsturz verhindert. Die Seiltrommelbremse wirkt nur in Senkdrehrichtung des Hubwerkes.
Entsprechend der UVV DGUV V54 §23 (2) bzw. DGUV V52 §26 (1) ist die Seiltrommelbremse mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen.
Für die Funktionssicherheit der Seiltrommelbremse ist es von besonderer Wichtigkeit, Einstellarbeiten ausschließlich von Sachkundigen durchführen zu lassen.
Bei Bedarf sprechen Sie uns gerne an.
Prüfung und Reparatur Demag Seiltrommelbremse (2. Bremse)
Prüfung PSA gegen Absturz
Prüfung PSA gegen Absturz
Wir sind sachkundiger zur Überprüfung und Beurteilung von
Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz nach
DGUV Grundsatz 312-906.
Sie haben prüfpflichte Arbeitsmittel, dann sprechen Sie uns gerne an.
Zerstörungsfreie Rissprüfung Anschlagketten
Eine Prüfung auf Rissfreiheit muss bei jeder dritten wiederkehrenden Prüfung, jedoch mindestens alle drei Jahre durchgeführt werden.
Die Prüfung muss durch ein zerstörungsfreies Prüfverfahren, (z.B. magnetische Rissprüfung nach DIN EN ISO 9934 oder Eindringverfahren nach DIN EN ISO 3452) erfolgen.
Bei Bedarf gerne bei uns melden.
Zerstörungsfreie Rissprüfung Anschlagketten
Generalüberholung und Instandsetzung alter Hubwerke; Getriebe und Antriebe
Generalüberholung und Instandsetzung alter Hubwerke; Getriebe und Antriebe
Sie haben ein Produkt mit älterem Baujahr und bekommen keine Ersatzteile oder keinen Service.
Wir machen so einiges möglich.
Ersatzteile für alte Baureihen, sowohl neu als auch im Austausch, sind ebenfalls kurzfristig verfügbar.
Selbst komplette Komponenten abgekündigter Baureihen (P-Hubwerke, PK- und DKUN-Kettenzüge, Getriebe, Motoren, etc.) können wir neu, fabrikmäßig überholt sowie im Austausch liefern.
Prüfung Leitern und Tritte
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung muss eine Prüfung von Leitern und Tritten mindestens einmal jährlich durch eine zur befähigten Person beauftragte Person erfolgen.
Darüber hinaus sollten, je nach Verwendungsart und Nutzungshäufigkeit, tägliche oder wöchentliche Sichtkontrollen durchgeführt werden.